Baufinanzierung
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Mit fast 30 Millionen Bausparern ist Deutschland internationaler Spitzenreiter. Denn schon immer war den Deutschen neben dem Auto die eigene Immobilie das liebste Kind. Um den Traum der eigenen 4 Wände in die Tat umsetzen zu können, benötigt man in der Regel etwas Eigenkapital und wenn möglich günstige Kreditmittel.
Mit einem Bausparvertrag kann man schon frühzeitig den Grundstein für das erfolgreiche Gelingen einer günstigen Immobilienfinanzierung legen. Zum besseren Verständnis möchten wir Ihnen nachfolgend die Funktionsweise eines Bausparvertrages erklären.
Ein Bausparvertrag kombiniert einen Sparvertrag mit einem Baudarlehen. Um in den Genuss der günstigen Bausparmittel zu kommen müssen Sie vorab einen Bausparvertrag abschließen. (Ein Bausparvertrag wird in der Regel von einer Bausparkasse oder einer Bank angeboten.)
Im Antrag des Bausparvertrags werden folgende Punkte vereinbart:
Die Bausparsumme ist der wichtigste Punkt beim Abschluss eines Bausparvertrags. Denn in Abhängigkeit der Bausparsumme werden der monatliche Beitrag, das anzusparende Mindestguthaben sowie die spätere monatlichen Rückzahlungsverpflichtungen festgelegt.
Bei den meisten Bausparkassen ist die Bausparsumme auch die Grundlage für die Berechnung der Abschlussgebühr. In der Regel wir für einen Bausparvertrag eine Abschlussgebühr in Höhe von 1,0% oder 1,6% der Bausparsumme fällig.
Nachdem Sie den Bausparvertrag abgeschlossen haben, beginnen Sie mit der Besparung. Optimal ist es natürlich, wenn Sie den Regelsparbeitrag investieren können. Um das günstige Bauspardarlehen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie nun solange ansparen, bis das vereinbarte Mindestguthaben und die von der Bausparkasse berechnete Bewertungszahl erreicht ist. (Die Bewertungszahl wird aus den eingezahlten Sparbeiträgen, den Zinsen, der Laufzeit und der Bausparsumme errechnet.)
Haben Sie sowohl das Mindestguthaben als auch die geforderte Bewertungszahl erreicht, bekommen Sie von Ihrer Bausparkasse die Mitteilung, dass Ihr Bausparvertrag nun Zuteilungsreif ist und Sie Ihr Guthaben, sowie die günstigen Bausparmittel für den Kauf einer Immobilie abrufen können.
Sie können einen Bausparvertrag jederzeit mit einer Immobilienfinanzierung Ihrer Hausbank kombinieren. Allerdings müssen Sie immer auf die wohnwirtschaftliche Verwendung achten.
Wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen unterstützt Sie der Staat mit folgenden Förderungen:
Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie, wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag anlegen. Derzeit wird eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9% pro Jahr auf die vermögenswirksamen Leistungen erbracht. Der maximal geförderte jährliche Betrag liegt aktuell bei 470 Euro.
Allerdings ist die Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage an bestimmte Einkommensgrenze geknüpft. Bei Alleinstehenden darf das jährlich zu versteuernde Einkommen maximal 17.900 Euro betragen, bei Zusammenveranlagenten Ehegatten erhöht sich der Betrag auf 35.800 Euro.
Die Wohnungsbauprämie ist eine zusätzliche Förderung für alle Bausparer. Allerdings wird die Gewährung der Wohnungsbauprämie ab 2009 an eine wohnwirtschaftliche Verwendung geknüpft. Jährlich wird ein Betrag von 512 Euro für Alleinstehende und 1.024 Euro für Verheiratete mit einer Prämie von 8,8% gefördert.
Genauso wie bei der Arbeitnehmersparzulage gelten auch bei der Wohnungsbauprämie bestimmte Einkommensgrenzen. Bei Alleinstehenden darf das jährlich zu versteuernde Einkommen maximal 25.600 Euro betragen, bei Zusammenveranlagenten Ehegatten erhöht sich der Betrag auf 51.200 Euro.